Ferienwohnungen Neuschwander
98693 Ilmenau
Lindenstraße 37
Tel.: 03677 68080 oder 0170 7350 200
E-Mail: info@ferienwohnungen-ilmenau.de
Wir beantworten Mails, die über unsere Buchungsanfrage eingehen, in der Regel binnen weniger Stunden.
ANREISEZEITEN:
Wir sind wegen unserer Fahrlehrertätigkeit und auch sonst sehr viel
unterwegs. Damit niemand vor
verschlossener Tür stehen muss, ist eine vorherige Vereinbarung Ihres
Eintreffens am Anreisetag zwingend notwendig.
Melden sie sich bitte über die Mobilfunknummer 0170 7350 200 und vereinbaren Sie mit uns einen Anreisezeitpunkt. Wir sind dann in wenigen Minuten am vereinbarten Ort.
Nach 19.30 sind wir nur noch selten erreichbar.
Wir beantworten gerne Ihre noch offenen Fragen über Telefon oder über E-Mail..
Wir wünschen eine unfallfreie Anreise, einen angenehmen Aufenthalt im schönen Ilmenau
und hoffen, dass Sie sich in Ilmenau und in unserem Hause wohlfühlen.
AGB für Ferienwohnungen und Zimmer
§ 1. Abschluss des Mietvertrages
Die Anmeldung kann schriftlich und mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Mieter auch verbindlich für alle anderen Nutzer der Nichtraucher-Fewo/Zimmer. Mit Annahme der Buchungsbestätigung erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt nach Ablauf der Stornierungsfrist und der Leistung einer gegebenenfalls geforderten Anzahlung (ca. 30 %) verbindlich zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so hat der Mieter postwendend, in jedem Falle rechtzeitig vor Anlauf der Stornierungsfrist zu reklamieren. Der Vermieter erstellt sodann binnen einer Woche eine neue Buchungsbestätigung. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter innerhalb der neuen
Stornierungsfrist nicht schriftlich storniert.
Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere und Fahrräder (auch Roller) sind in den Wohnungen nicht erlaubt.
§ 2. Rücktritt vom Mietvertrag
Der Mieter kann jederzeit ohne Kosten vor Ablauf der vereinbarten Stornierungsfrist von der Buchung zurücktreten. Die Stornierungsfrist bezieht sich auf den Tag nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Die Buchungsbestätigung gilt nach Ablauf von drei Tagen als zugestellt. Sie gelten gleichermaßen für Mieter und Vermieter. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Auch eine Änderungskündigung bzw. eine Stornierung muss schriftlich, auch per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich für die Wirksamkeit des Rücktritts, der Stornierung oder der Änderungskündigung ist der Zugang der Stornierung bei dem Vermieter. Bei Rücktritt vom Mietvertrag nach Ablauf der Stornierungsfrist kann der Vermieter den vereinbarten Mietpreis abzüglich 30 % Eigenersparnis vom Mieter verlangen.
§ 3. Rücktrittskostenversicherung
Kann der Mietvertrag wegen unabwendbarer Ereignisse oder höherer Gewalt nicht erfüllt werden, so können dennoch die o. a. angemessenen Entschädigung verlangt werden. Der Vermieter ist entsprechend versichert. Dem Mieter wird anheimgestellt, dies ebenfalls über eine Reiserücktrittsversicherung zu tun.
§ 4. Fälligkeit und Zahlung des Mietpreises
Der Mietpreis wird mit Ablauf der Stornierungsfrist fällig. Wohnungsmieten sind üblicherweise im Voraus zu zahlen. Dies gilt auch für Fewo. Die Begleichung der Rechnung erfolgt im Gegensatz zu Hotelrechnungen bereits am Tage der Ankunft. Für die Zahlung des Mietpreises ist allein der Mieter, nicht etwa seine Gäste, verantwortlich. Soll Teilzahlung erfolgen, muss dies vorher schriftlich vereinbart werden.
§ 5. Leistungen und Preise
Der Mietpreis wird mit Ablauf der Stornierungsfrist, spätestens bei Bezug der Wohnung fällig. Wohnungsmieten sind üblicherweise im Voraus zu zahlen. Dies gilt auch für Fewo. Die Begleichung der Rechnung erfolgt im Gegensatz zu Hotelrechnungen bereits am Tage der Ankunft (+ 3 Tage). Für die Zahlung des Mietpreises ist allein der Mieter, nicht etwa seine Gäste, verantwortlich. Soll Teilzahlung erfolgen, muss dies vorher schriftlich vereinbart werden.
§ 6. Leistungs- und Preisänderungen
Die Preise sind für Mieter und Vermieter gemäß der in der Bundesrepublik Deutschland allgemein gültigen Preisgleitklausel für vier Monate verbindlich. Weicht der Vermieter nach vier Monaten von den vereinbarten Preisen um mehr als 5 % nach oben ab, so hat der Mieter ein sofortiges Rücktrittsrecht. Es entstehen dem Mieter keine Kosten. Eine Preisänderung wird dem Mieter unverzüglich mittels Einschreiben mitgeteilt. Eine Kündigung des Mietvertrages wegen Preisänderung muss ebenfalls per Einschreiben beim Vermieter binnen 7 Tagen nach Kenntnisnahme der Preiserhöhung eingegangen sein.
§ 7. Anreisezeit / Abreisezeit / Übergabe der Fewo/Zimmer
Die Übergabe der Fewo an den Mieter erfolgt bei Anreise. Die An-reisezeiten sind im Voraus zu vereinbaren. Für die Vereinbarung der Anreisezeit ist der Mieter verantwortlich. Eine Terminvereinbarung kann bereits bei der Anmeldung, spätestens aber am Vortag des Anreisetages telefonisch oder schriftlich getroffen werden.
Der Vermieter ist außerhalb der vereinbarten Anreisezeit regelmäßig nur über Mobiltelefon 0170 7350 100 / 200 erreichbar.
Die Übergabe der Fewo/Zimmer an den Vermieter erfolgt am Tage des Auszuges, unmittelbar vor der Abreise. Die Abreisezeit kann am
Vortag der Abreise vereinbart werden. Sollte der Mieter aus irgendeinem Grunde die Fewo/Zimmer nicht wie vereinbart räumen können, hat der Mieter dies spätestens am Vortage dem Vermieter mitzuteilen, damit ein neuer Übergabetermin vereinbart werden kann. Die Übergabe dauert ca. 5-10 Minuten. Der Mieter ist gehalten, diese Zeit einzuplanen. Der Vermieter kann auf die förmliche Übergabe der Wohnung, sowohl bei der Anreise wie bei der Abreise verzichten. Der Vermieter verzichtet hiermit jedoch nicht automatisch auf eventuelle Schadenersatzansprüche.
§ 8.Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Leistungsvereinbarung.
§ 9. Haftung der Mieter
Der Mieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine üblich, ordentliche Nutzung der Fewo/Zimmer.
Unübliche bzw. außerordentliche Nutzung, wie zum Beispiel Rauchen in Nichtraucherwohnungen, macht in der Regel eine außerordentliche Reinigung (z.B. Vorhänge usw.) notwendig. Für die außerordentliche Grundreinigung entstehen dem Mieter Mehrkosten in Höhe von 50,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. = 59,50 Euro.
Mängel vor der Übergabe der Fewo/Zimmer sind schriftlich zu fixieren. Mängel bei Antritt der Nutzung sind dem Vermieter unverzüglich zur Kenntnis zu geben und werden durch den Vermieter unverzüglich abgestellt. Minderung des Mietpreises ist nur möglich, wenn der Vermieter gemeldete Mängel durch gröbliches Verschulden nicht unverzüglich abstellt. Eine Minderung des Mietpreises tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel rechtzeitig anzuzeigen. Der Mieter haftet auch für Schäden durch seine Besucher verursacht werden. Der Mieter haftet insbesondere auch die empfangenen Schlüssel der Haus-Schließanlage.
§ 10.Beschränkung der Haftung
Vermieter und Mieter haften nicht für mittelbare und Folgeschäden.
§ 11.Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsmängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an der Schadensminderung mitzuwirken, insbesondere voraussehbare Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
§ 12.Ansprüche und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vortragsgemäßer Erbringung der vereinbarten Leistungen hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietvertrages gegenüber der Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Mieter Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden den an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Vertragliche Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Mietvertrag dem Vortrag nach enden sollte.
§ 13.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages oder der AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Im Übrigen gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
§ 14.Gerichtsstand
Der Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend. Ausnahmen: Die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben. Oder gegen Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben. Oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Vermieters maßgebend.
§ 15. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden dass der Eingangsbereich (Haustür) per Kamera überwacht wird. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
AGB-Empfehlung des Bundesverbandes der Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen (BVFF).
© Neuschwander 07/2022
Impressum:
HAUS NEUSCHWANDER
Heinz Neuschwander
98693 Ilmenau
Lindenstraße 37
Tel.:0170 7350 200
E-Mail:
info@ferienwohnungen-ilmenau.de
St.Nr.: 154/160/25204
Konzeption, Realisierung, Webdesign:
Olaf Gottschall
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